
Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Lieferkettengesetz, LKSG) tritt zu, 01.01.2023 in Kraft und betrifft zunächst alle Unternehmen mit mehr als 3.000 inländischen Arbeitnehmern. Ab 01.01.2024 wird diese Grenze auf 1.000 Arbeitnehmer reduziert und betrifft entsprechend mehr Unternehmen.
Das Gesetz geht zurück auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 in der Bundesrepublik Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung vom Juli 2020 hatte gezeigt, dass lediglich zwischen 13 und 17 % der befragten Unternehmen die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans erfüllen. Rechtlich verbindliche und international anschlussfähige Sorgfaltsstandards sollen nunmehr eine ausreichende Einhaltung gewährleisten.
Die Prüfung der Einhaltung des Gesetzes erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bei Verstößen gegen das Gesetz können Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Wird ein Bußgeld von 175.000 Euro oder mehr verhängt, kann das betroffene Unternehmen für bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Mit dem LKSG werden Unternehmen verpflichtet, in ihrer direkten und teilweise auch indirekten Lieferkette die Einhaltung der Menschenrechte, adäquate Arbeitsbedingungen und auch die Einhaltung ökologischer Standards sicherzustellen. Diesbezüglich werden verschiedene Sorgfaltspflichten in den Kundenunternehmen innerhalb der Lieferkette formuliert.
Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich von der Definition interner Prozesse, Durchführen einer Risikoanalyse, Definieren von Präventionsmaßnahmen und Einrichten eines Beschwerdemechanismus bis hin zur regelmäßigen Veröffentlichung eines Jahresberichts.
Das Gesetz schreibt genau die Elemente vor, die zur Umsetzung erforderlich sind:

Abbildung 1: Elemente zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes (LKSG)
Wie setzen wir die Anforderung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz um?
Wir sind seit vielen Jahren in der Implementierung von Risikomanagementsystemen, der entsprechenden Prozessanalyse und daraus ausfließend in der Dokumentation und Verfolgung der relevanten Maßnahmen tätig.
Teil der Operational Excellence (OPEX) ist zudem ein professionelles Lieferantenmanagement sowie andere Supply Chain Prozesse. Diese sichern in vielfältiger Weise die Effektivität und die Effizienz der Lieferkette und darin die wertschöpfende Einbindung in die Geschäftsabläufe.
Innerhalb des Unternehmens wird vielfach ein internes Kontrollsystem (IKS) etabliert, das die Einhaltung der selbstgesteckten Richtlinien zum Umgang mit den verschiedenen Stakeholdern, u.a. den Mitarbeitern, den Kunden und den Lieferanten sichert. Der Code of Conduct ist dabei Teil des Managementsystems des Unternehmens.
Die Umsetzung bzw. der Betrieb dieser Managementsysteme erfordert klare Verantwortlichkeiten und eine entsprechende Aufbau- und Ablauforganisation.
An all diesen Facetten der Wertschöpfungskette setzen wir an, um harmonisiert die Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einbindung von Lieferanten einzuhalten.
Das Lieferantenmanagement enthält u.a. Prozesse der Lieferantenauswahl. Hier wird mit angepassten Lieferantensteckbriefen gearbeitet, um die Bedingungen beim Lieferanten zu dokumentieren und sachlich zu beurteilen. Datenquellen dafür werden mit den verantwortlichen Einkäufern individuell erarbeitet. Öffentliche Quellen wie Auskunfteien, Jahresberichte, etc. werden genauso herangezogen wie Analysen sozialer Netzwerke und sonstiger Nachrichtenportale. Bei Bedarf kann auch der Kontakt zu lokalen Menschenrechtsorganisationen und Wirtschaftsverbänden hergestellt werden. Das EU-weite Bündnis von NGOs in der Initiative Lieferkettengesetz fördert die Transparenz der Lieferketten und kann bei Bedarf die Lieferantenbewertung unterstützen.
Bei bestehenden Lieferbeziehungen bieten wir eine Analyse der Lieferantenverträge. Diese werden ggf. um Verpflichtungen der Lieferanten erweitert, die sozialen und ökologischen Standards einzuhalten.
In regelmäßigen Lieferantenaudits kann die tatsächliche Einhaltung der Verträge vor Ort überprüft werden.
Weitere Prozesse des Lieferantenmanagements unterstützen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten, z.B. die Nutzung zertifizierter Einkaufsplattformen, klare Ausschreibungsprozesse, etc.
Die bestehenden Risikomanagementsysteme der Unternehmen bieten eine gute Basis für die Umsetzung des LKSG. Mithilfe der FMEA werden die relevanten Supply Chain Prozesse innerhalb des Unternehmens, aber auch über die gesamte Wertschöpfungskette systematisch betrachtet und Lieferrisiken und Risiken aus dem LKSG ermittelt, bewertet, dokumentiert und in klare Maßnahmen überführt.
Unsere eigene FMEA-Software bietet hier vielfach erprobte Funktionen für eine Optimierung der Lieferkette. Damit werden dann „mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen“. Wir sichern damit die Einhaltung des LKSG und stabilisieren gleichzeitig die Lieferkette und erhöhen so die Versorgungssicherheit.
Die Resilienz des Unternehmens, also die Krisenrobustheit, wird systematisch erhöht.
Das interne Kontrollsystem des Unternehmens sorgt mit dem 4-Augen-Prinzip beim Lieferantenmanagement, IT-gestützten Workflows, einer Auswertung der Ist-Prozesse mit einem Process Monitoring sowie mit weiteren Kontrollprozessen ohne großen Zusatzaufwand für die Einhaltung der definierten Prozesse. Sanktionen bei Zuwiderhandlungen werden konsequent umgesetzt.
Die Verantwortlichkeiten sind innerhalb des Operations-Bereichs klar zugeordnet, z.B. im strategischen Einkauf. Aber auch die Zusammenarbeit mit dem Compliance Manager und ggf. dem CSR-Office, also dem Nachhaltigkeitsmanager, sichern eine koordinierte Bearbeitung des Themas.
Eine Beschwerdestelle ist durch das LKSG gefordert und kann z.B. im Compliance Office angesiedelt sein. Der Kreislauf der Erfassung, der Beurteilung und der Priorisierung von Erkenntnissen führt dann zu einer systematischen Dokumentation. Diese führt zu einem separaten Bericht zur Einhaltung des LKSG, aber darüber hinaus sind die Erkenntnisse Bestandteil eines Nachhaltigkeitsreportings (CSR, ESG, integrated Reporting). Da in den kommenden Jahren die Anforderungen aus der EU-Taxonomie, aus dem Zusammenführen von finanzieller und nicht-finanzieller Berichterstattung im Rahmen des IFRS und weiterer Anforderungen, z.B. der Nachhaltigkeitsziele der UN, auf die Unternehmen zukommen, ist die beschriebene Gestaltung der Operational Excellence-Instrumente ein wichtiger Schritt zur Erhöhung des Reifegrads der betroffenen Bereiche.