Pflegebedürftig


Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer Krankheit und / oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität , der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens 6 Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Entsprechend der Art, der Häufigkeit und dem Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen zugeordnet.