Medizinproduktegesetz


Das „Gesetz über Medizinprodukte“ (Medizinproduktegesetz – MPG) vom 2. August 1994 ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten. Es wurde am 7. August 2002 neu gefasst. Das MPG ist ein Rahmengesetz mit zehn Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen.
Das MPG enthält europäische und nationale Rechtselemente. Die Phase bis zum erstmaligen Inverkehrbringen von Medizinprodukten richtet sich nach europäischem Gemeinschaftsrecht (europäische Medizinprodukterichtlinien). Die Phase nach dem erstmaligen Inverkehrbringen, d. h. die Phase der Überwachung von Medizinprodukten, ist überwiegend nationalrechtlich ausgestaltet.