Fehlproduktion
Fehlproduktion
Fehlproduktion Definition
Als Fehlproduktion (Ausschuss; englisch defect production) bezeichnet man in Unternehmen die im Produktionsprozess fehlerbehaftet hergestellten Endprodukte, Fertigerzeugnisse, Halbfabrikate, Zwischenprodukte, Werkstoffe, Werkstücke oder im Bauwesen die Baumängel.
Fehlproduktion bedeutet eine Abweichung der tatsächlichen von der idealen Produktqualität. Es kann sich mithin erst dann um eine Fehlproduktion handeln, wenn die vorgesehene Produktqualität in der Produktion nicht erreicht wird. Für den Fehlerbegriff im Sinne der Produkthaftung genügt die objektive Geeignetheit, das Integritätsinteresse des Kunden zu schädigen. Fehlproduktion führt zu Fehlerkosten, weil auch die fehlerhaften Produkte Herstellkosten verursacht haben, obwohl sie unverkäuflich sind und deshalb keine Erlöse generieren. Diese Fehlerkosten schmälern den Gewinn. Wurden Produkte dennoch verkauft und dem Käufer fallen die Sachmängel auf, entstehen weitere Kosten durch Gewährleistung, Produzentenhaftung oder Rückrufaktionen. Neben den Kostennachteilen sind die Unternehmen durch Fehlproduktion einem hohen Reputationsrisiko ausgesetzt und erleiden einen nicht zu unterschätzenden Reputationsschaden in der Öffentlichkeit, der die Fehlerkosten weit übersteigen kann.
Den Nachteilen der Fehlproduktion kann durch Produktionsplanung und -steuerung und Qualitätskontrolle begegnet werden. Das höchste Risiko einer Fehlproduktion besteht bei neuen oder modifizierten Produkten (Produkt- und Finanzinnovationen), wenn die Produktentwicklung nicht alle Detailfragen bedacht hat, keine oder zu wenige Produkttests stattfanden und der Status der Marktreife noch nicht erreicht ist.