Eigenschaften eines Auditors


Unter den aufgezählten Eigenschaften sind die persönlichen Eigenschaften sicher von besonderer Bedeutung. Die Anforderungen werden in der DIN ISO 10011, 1 06 , Teil 2, Ziffer 7 sehr gut und umfassend beschrieben. Dort heißt es unter anderem, dass Bewerber um die Position eines Qualitätsauditors aufgeschlossen sein sollten, über die nötige Reife, ein gesundes Urteilsvermögen, analytische Fähigkeiten und Beharrlichkeit verfügen müssen, sowie die Fähigkeit haben sollten, Situationen realistisch zu erfassen, komplexe Vorgänge umfassend zu erkennen und auch die Rolle der einzelnen Einheiten innerhalb der Gesamtorganisation zu verstehen.

Weiter heißt es: _Der Auditor sollte in der Lage sein, diese Eigenschaften einzusetzen, umNachweise auf der Basis von Tatsachen zu führen und gerecht zu bewerten; dem Zweck des Qualitätsaudits treu zu bleiben, ohne Bedenken und ohne jede Begünstigung;die Auswirkungen von Auditbeobachtungen und persönlichen Interaktionen während des Qualitätsaudits ständig zu bewerten; das betreffende Personal in der zur Erreichung des Auditzwecks geeignetsten Weise zu behandeln; mit Einfühlungsvermögen auf die nationalen Gepflogenheiten des Landes zu reagieren, in dem das Qualitätsaudit durchgeführt wird; den Auditprozess ohne Abweichung infolge von Ablenkungen durchzuführen; dem Auditprozess uneingeschränkte Aufmerksamkeit zu widmen und volle Unterstützung zu gewähren; in Streßsituationen effektiv zu reagieren auf der Basis von Auditfeststellungen allgemein akzeptable Schlussfolgerungen zu ziehen; einer Schlussfolgerung unter Druck treu zu bleiben, wenn nicht gegenteilige Nachweise vorgelegt werden._